1. Geltungsbereich

1.1.
Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen JURA CEE VertriebsgesmbH, Simmeringer Hauptstrasse 24, A-1110 Wien (in der Folge kurz Verkäufer genannt) und Unternehmen (in der Folge kurz Käufer genannt) und zwar für die Lieferung von Waren und sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen.

1.2.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von JURA CEE VertriebsgesmH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

2. Angebot

2.1.
Angebote des Verkäufers gelten als freibleibend.

2.2.
Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind dem Verkäufer unverzüglich zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.

3. Vertragsschluss

3.1.
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesendet hat.

3.2.
Die in Katalogen, Prospekten u. dgl. enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

4. Preise

4.1.
Es werden die am Tage der Fakturierung gültigen Nettopreise für den Käufer angewendet und verrechnet. Allfällige Gebühren sind vom Käufer zu bezahlen. Preisänderungen vorbehalten.

4.2.
Alle Preise verstehen sich in EURO.

5. Lieferung und Gefahrenübergang

5.1.
Lieferkonditionen - Siehe gültige Preisliste oder die jeweils gültige Jahresvereinbarung.

5.2.
Die Lieferfristen und –termine werden durch den Verkäufer nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Käufer.

5.3.
Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.

6. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

6.1.
Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist die Rechnung innert 14 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.

6.2.
Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

6.3.
Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Verkäufer über sie verfügen kann.

6.4.
Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften im Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen.

6.5.
In jedem Fall ist der Verkäufer berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.

6.6.
Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt.

6.7.
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der
Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor.

7. Gewährleistung

7.1.
Auftretende Mängel sind sofort, jedoch spätestens innert 8 Tagen nach Empfang der Ware spezifiziert schriftlich bei JURA CEE VertriebsgesmbH anzuzeigen. Bei verspäteter Reklamation verwirken die Schadenersatzansprüche gegenüber JURA CEE VertriebsgesmbH.

7.2.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Annahme gem. Punkt 5 dieser AGB.

7.3.
Das Vorliegen von Mängeln ist durch den Käufer nachzuweisen. § 924 ABGB (Vermutung der Mangelhaftigkeit) findet keine Anwendung.

7.4.
Der Verkäufer ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Die Bestimmung des § 933b ABGB (Rückgriff in der Händlerkette) findet keine Anwendung.

7.5.
Es gelten die im Garantieschein aufgeführten Internationalen Garantiebestimmungen der JURA Elektroapparate AG (Kaffeeweltstrasse 10, 4626 Niederbuchsiten, Switzerland).

8. Rücknahme von Waren

8.1.
Retourlieferungen werden nur nach Vereinbarung mit dem Verkäufer bearbeitet. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

9. Schadenersatz

9.1.
Zu Schadenersatz ist der Verkäufer in allen in Betracht kommenden Fällen nur bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Käufers von Schaden und Schädiger.

9.2.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüche Dritter sowie für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet der Verkäufer nicht.

9.3.
Eine allenfalls zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Pönale unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht.

10. Copyright

10.1.
Das Bild- und Textmaterial von JURA CEE VertriebsgesmbH, insbesondere Logos, Fotos, Texte, Design, etc. stehen im Eigentum der JURA CEE VertriebsgesmbH und sind gesetzlich geschützt.

11. Salvatorische Klausel und allgemeine Bestimmungen

11.1.
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

11.2.
Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung, die von allen Vertragsparteien zu unterfertigen ist.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

12.2.
Die Rechtsbeziehung zwischen JURA CEE VertriebsgesmbH und dem Käufer untersteht ausschließlich dem österreichischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Dies gilt sowohl für die Frage des Zustandekommens dieses Vertrags als auch für seine Nachwirkungen.

12.3.
Für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen JURA CEE VertriebsgesmbH und dem Käufer gilt Gerichtsstand Wien.

12.4.
Erfüllungsort ist JURA CEE VertriebsgesmbH, Simmeringer Hauptstrasse 24, A-1110 Wien