Internationale Garantie für alle anderen Länder

Die JURA Elektroapparate AG gewährt für dieses Gerät dem Endabnehmer – nach Wahl des Endabnehmers – zusätzlich zu seinen Rechten gegenüber dem Verkäufer auf Gewährleistung zu folgenden Bedingungen eine Herstellergarantie von

12 Monaten ab Erstkaufdatum

  1. Mängel werden innerhalb der Garantiezeit durch JURA beseitigt. Dabei erfolgt die Garantieleistung nach Wahl von JURA durch Instandsetzung (Reparatur), Austausch mangelhafter Teile oder Austausch des Gerätes. Die Ausführung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von JURA über.
  2. Eine Garantieleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung oder Transport, Reparatur oder Umbauten durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind. Werden insbesondere Betriebs- oder Wartungsanweisungen von JURA nicht befolgt oder werden andere Pflegeartikel als JURA-Wasserfilter, JURA-Reinigungs- oder Entkalkungstabletten verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt ebenfalls jede Garantie. Verschleißteile (zum Beispiel Dichtungen, Mahlscheiben, Ventile) sind von der Garantie ebenso ausgenommen wie Schäden, die durch Fremdkörper im Mahlwerk (zum Beispiel Steine, Holz, Büroklammern) entstanden sind.
  3. Als Nachweis für den Garantieanspruch gilt die Kaufquittung mit Angabe von Kaufdatum und Gerätetyp. Um die Abwicklung zu vereinfachen, sollte die Kaufquittung zusätzlich – falls möglich – folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Käufers sowie die Seriennummer des Gerätes.
  4. Garantieleistungen werden in allen Ländern geleistet, wo JURA Produkte offiziell verkauft werden. Für Geräte, welche in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils für dieses EU-Land gültigen JURA-Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht. In Ländern, in denen JURA keine offiziellen Vertrie von JURA Produkten hat, kontaktieren Sie bitte den JURA Stammsitz:

JURA International Headquarters, Switzerland
Website: jura.com
Telefonnummer: +41 62 389 82 33
E-mail: export@jura.com
Adresse: JURA Elektroapparate AG
Kaffeeweltstrasse 10
4626 Niederbuchsiten
Schweiz